Versicherungssumme

Versicherungssumme
Betrag der Geldleistung, die der Versicherer vertragsgemäß im  Versicherungsfall als Versicherungsleistung (höchstens) zu zahlen hat.
- 1. In der Summenversicherung ist die V. die vereinbarte Versicherungsleistung.
- 2. In der Schadenversicherung ist eine eventuelle V. (ohne V.:  Unbegrenzte (reine) Interessenversicherung) die Obergrenze der Entschädigung (Höchsthaftungssumme).
- Ausnahme: Gewisse Rettungskosten. Soll eine Vollversicherung erreicht werden, muss die V. dem  Versicherungswert der versicherten Interessen entsprechen ( Unterversicherung,  Überversicherung,  Doppelversicherung). Die Gegenüberstellung von V. und Versicherungswert bzw. Schaden ist je nach Versicherungsform ( Erstrisikoversicherung,  Vollwertversicherung,  Bruchteilversicherung) die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.

Lexikon der Economics. 2013.

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